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Schweizer Geschichte

Mediation und Restauration

   

Vom Diktat des Napoleon Bonaparte zurück in die alte Ordnung

Die Helvetische Revolution von 1798 war schon 1802 an ihrem sturen Zentralismus gescheitert und im Chaos eines Bürgerkriegs untergegangen.

Die Mediationsverfassung von 1803

In diesem Moment griff der französische Militärdiktator und spätere Kaiser Napoleon Bonaparte ein, verlangte das sofortige Ende des Bürgerkriegs und rief Delegationen der Revolutionäre wie der Reaktionäre [Anhänger der alten Ordnung] zu Verhandlungen nach Paris. Im Oktober 1802 kamen erneut französische Truppen in die Schweiz und entwaffneten die Aufständischen in der Zentralschweiz. Napoleon hatte sich allerdings schon früher mit der Situation in der Schweiz vertraut gemacht und begriff deshalb, dass der zentralistische Einheitsstaat in der Schweiz angesichts der grossen sprachlichen, kulturellen und religiösen Unterschiede und Gegensätze keine Chance hatte. Deshalb legte er einen föderalistischen [bundesstaatlichen] Verfassungsentwurf vor.

Die gängige Bezeichnung Mediation [Vermittlung] beschreibt die Rolle Napoleons allerdings kaum zutreffend, wenn auch Napoleon selbst sich gerne als Vermittler darstellte. In Wirklichkeit war die als Mediationsakte betitelte neue Verfassung für die Schweiz weitest gehend ein Diktat Napoleons. Die Mediationsakte gab den grössten Teil der staatlichen Kompetenzen an die 19 Kantone der neuen Eidgenossenschaft ab und eliminierte sowohl das nationale Parlament als auch die Zentralregierung. Die Tagsatzung als nichtständige Konferenz der Kantone wurde wieder eingeführt. Einzig die Aussenpolitik sollte dem Bund vorbehalten bleiben.

War also wieder alles wie vor der Revolution von 1798? Bei weitem nicht! Zunächst einmal zählte die Schweiz der Mediationszeit nebst den 13 Orten von 1513 sechs neue, gleichberechtigte Kantone: St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und Waadt. Zudem hielt die Mediationsakte ausdrücklich die politische und rechtliche Gleichheit aller Bürger fest. Die 19 Kantonsverfassungen bildeten den grössten Teil der Mediations-Verfassung. Nidwalden und Obwalden traten nun auch gegen aussen als selbstständige Halbkantone auf. Der Jura, Genf und Neuenburg blieben aber Frankreich einverleibt, das Wallis wurde 1810 von Frankreich annektiert [einverleibt].

Während kleine Kantone wie Appenzell, Glarus mit wenigen knappen Bestimmungen die althergebrachte Organisation (mit Landsgemeinde) wieder in Kraft setzten, übernahmen andere die Institutionen der parlamentarischen Demokratie von der Helvetik. Dabei fällt auf, dass die Verfassungen grosser Kantone wie Basel und Bern sich fast gleichen wie ein Ei dem anderen, was die Vermutung nahelegt, dass hier nicht wirklich kantonale Eigenheiten berücksichtigt sondern ein Kompromiss zwischen Revolutionären und Reaktionären festgeschrieben (bzw. von Napoleon diktiert) wurde. Immerhin zeigt das Beispiel des Kantons Aargau, wieviel Spielraum für eigene Bestimmungen blieb, wenn sich nur die Vertreter dieses Kantons darauf zu einigen vermochten.


Noch grössere Abhängigkeit von Frankreich

Die Abhängigkeit der Schweiz von Frankreich nahm aber noch zu. Napoleon zwang die Schweiz 16'000 Soldaten für seine Armeen zu stellen und bei der Finanzierung seiner Kriege mitzuhelfen. Auf seinem Russlandfeldzug 1812 scheiterte Napoleon am russischen Winter und an Nachschubproblemen, von 9'000 Schweizer Soldaten in seiner Russland - Armee überlebten nur 700, das bekannte Beresinalied gibt ihre Stimmung wieder. Bei allen berechtigten Vorbehalten und aller Abneigung gegenüber Diktatoren muss man Napoleon zugute gehalten werden, dass er für Frankreich und für weite Teile Europas mit dem Zivilgesetzbuch (Code Civil) von 1804 ein wesentliches Element des modernen Rechtsstaates schuf.

England, Russland, Preussen und Österreich verbündeten sich, um den grössenwahnsinnigen Napoleon in die Schranken zu weisen, aber auch, um die aus heutiger Sicht wegweisenden Errungenschaften der Französischen Revolution (Liberté, Égalité, Fraternité: Freiheit = Abschaffung der Leibeigenschaft, Gleichheit aller vor dem Gesetz und Brüderlichkeit = Solidarität, soziale Gerechtigkeit) rückgängig zu machen. Ende 1813 rückten 130'000 russische und österreichische Soldaten in die Schweiz ein. Zeitweise hatten Kaiser Alexander von Russland, Kaiser Franz von Österreich und König Friedrich Wilhelm III. von Preussen ihr Hauptquartier in Basel. Napoleon wurde besiegt, auf die Insel Elba verbannt, kehrte aber nach kurzer Zeit zurück, wurde endgültig besiegt und auf die Insel St. Helena verbannt.

Die Schweizer Tagsatzung beeilte sich, auf die Seite der Sieger zu wechseln und hob die Mediationsverfassung von 1803 auf, worauf alsogleich der Streit über die neue Ordnung ausbrach. In Luzern und Bern gelangten durch Staatsstreich Vertreter der alten Patrizierfamilien wieder an die Macht. Bern, Uri, Schwyz und Graubünden versuchten, die alten Untertanenverhältnisse wieder herzustellen, drangen damit aber nicht durch.

Die Restauration von 1815

Der Wiener Kongress

Auf dem Wiener Kongress von 1815 versammelten sich die europäischen Fürsten und Staatsmänner, um die Verhältnisse in Europa nach der Niederlage Napoleons bei Waterloo neu zu ordnen und ein neues Gleichgewicht zwischen den Grossmächten zu schaffen. Zahlreichen Kleinstaaten (u.a. Venedig, Genua) wurde die Wiederherstellung verweigert. Ebenso wenig kam man dem Wunsch der polnischen, deutschen und italienischen Patrioten nach Nationalstaaten entgegen. Unter diesen Umständen konnte die Schweiz froh sein, im Wesentlichen in ihren Grenzen von 1798 wieder hergestellt zu werden.


Die immerwährende Neutralität

Der Preis für das Überleben der Schweiz als Kleinstaat war die Verpflichtung zur Neutralität: In einer besonderen Erklärung garantierten die Siegermächte die immerwährende Neutralität der Schweiz. Damit war einerseits das Versprechen verbunden, die Schweiz nicht anzugreifen, andererseits aber auch die Verpflichtung der Schweiz ihrerseits keine militärischen Bündnisse mehr einzugehen und den Durchzug fremder Truppen durch ihr Gebiet zu verhindern. Dieser Rolle ist die Schweiz seither mehr oder weniger gewissenhaft nachgekommen und die Neutralität ist zu einem tief verinnerlichten Prinzip geworden, so sehr, dass heute das ernsthafte Nachdenken darüber eher behindert wird, ob und wie die Neutralität in einer völlig veränderten Welt überhaupt noch sinnvoll ist.


Die heute gültigen Grenzen der Schweiz

Das Wallis und Genf waren vor 1798 zugewandte Orte gewesen, Neuenburg war von alters her im Besitz der französischen Adelshauses Orléans-Longueville gewesen, 1510 - 1529 von Bern, Solothurn, Fribourg und Luzern besetzt worden und wurde 1598 von Frankreich und Spanien als zugewandter Ort der Eidgenossenschaft anerkannt. Seit 1648 hatten die 3 Stände in Neuenburg ein Mitspracherecht, sie wählten 1707 nach dem Aussterben des Fürstenhauses Orléans-Longueville den König von Preussen zu ihrem Landesherrn. Dies war ganz im Sinne Berns, denn Preussen war protestantisch und weit weg. Während der Helvetik und Mediation waren das Wallis, Genf, Neuenburg und das Fürstbistum Basel (Teile des Elsass und heutiger Kanton Jura) Frankreich einverleibt worden.

Die Siegermächte hatten alles Interesse, dass sich diese Gebiete von Frankreich lösten und als eigenständige Kantone zur Schweiz kamen. Nur das Elsass blieb bei Frankreich. Neuenburg erhielt einen Sonderstatus, es war bis 1857 sowohl ein Kanton der Schweiz als auch ein preussisches Fürstentum! Bern erreichte, dass ihm der heutige Kanton Jura gewissermassen als Ersatz für die verlorene Waadt zugeschlagen wurde. Die ehemals zugewandten Orte Mulhouse (Elsass) und Rottweil (Süddeutschland) sowie die bündnerischen Untertanengebiete Veltlin, Bormio und Chiavenna gingen der Schweiz definitiv verloren. Insgesamt konnte ein Rückfall in die Zeit vor 1798 wenigstens für die grossen ehemaligen Untertanengebiete, die neue Kantone geworden waren, weit gehend verhindert werden. Die Schweiz bestand nun aus 22 Kantonen und hatte ein geschlossenes Staatsgebiet in den heutigen Grenzen (bis auf winzige spätere Korrekturen) erreicht.


Die Restauration im Innern

Im Inneren vollzog die Schweiz den europäischen Trend mit etwa der selben begrenzten Autonomie nach, wie seinerzeit in der Helvetik. Die Partei der Konservativen setzte sich zunächst weit gehend durch und erreichte bis 1848 eine Restauration (Wiedereinsetzung) der alten Ordnung mit einem losen Bund von Kantonen, die der Tagsatzung nur grössere Verhandlungen mit dem Ausland und die Regelung einzelner militärischer Belange überliessen. Die Städte konnten die Landschaft zwar nicht wie vorher total beherrschen, waren aber in den Parlamenten übervertreten. So hatte etwa die Stadt Basel im Grossen Rat 90 Vertreter, die Landschaft aber für mehr als doppelt so viele Einwohner nur deren 64. In Bern (Landschaft 99 von 299 Sitzen), Luzern (Landschaft 10 von 36 Ratssitzen), Zürich (Landschaft 82 von 212 Sitzen) usw. waren die Verhältnisse ähnlich ungerecht. Gewisse Verbesserungen der Helvetik bei den persönlichen Freiheitsrechten (Abschaffung der Leibeigenschaft) und der allgemeinen Volksschulbildung blieben allerdings bestehen.

Die Freunde des Neuen verschwanden aber nicht vollständig, die Partei der Liberalen blieb bestehen, später spaltete sich davon die Partei der Radikalen [Freisinnigen] ab, die noch weiter gehende Forderungen stellte und insbesondere die Kirche als Hüterin des konservativen Gedankengutes entschieden bekämpfte. Ihre Hauptforderungen waren




Literatur und Links zur Schweizer Geschichte zur Zeit der Mediationszeit und der Restauration



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