RAUBGOLD NAZIGOLD |
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Während des Zweiten Weltkriegs nahm die Schweizerische Nationalbank von der Deutschen Reichsbank grosse Mengen von Gold als Zahlungsmittel für schweizerische Exportlieferungen entgegen. Ein grosser Teil von diesem Reichsbankgold war entweder von den deutschen Besatzungstruppen aus den Beständen der besetzten Länder (Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Polen, Tschechoslowakei etc.) geraubt worden, oder aber es stammte von den Opfern der nationalsozialistischen Judenverfolgung [Holocaust].
Während und unmittelbar nach dem Krieg wurde das Verhalten der Schweiz von den Alliierten [gegen Deutschland verbündeten Staaten] argwöhnisch betrachtet und z.T. auch heftig kritisiert. Im Washingtoner Abkommen vom 26. Mai 1946 einigte sich die Schweiz mit den Allierten über die finanziellen Aspekte, insbesondere schien die Auseinandersetzung um das "Raubgold" durch eine Zahlung der Schweiz in der Höhe von 250 Millionen Franken beendet zu sein. Chronik, a.a.O., S. 549) In der nachfolgenden Zeit des so genannten "Kalten Krieges" wurden andere Schwerpunkte gesetzt. Gegen Ende des 20. Jahrhunderts kamen aber die verdrängten Fragen wieder an die Oberfläche. Das schweizerische Parlament beschloss im Dezember 1996, eine unabhängige Expertenkommission einzusetzen, um diese Fragen gründlich abzuklären.
Diese Kommission unter der Leitung von Prof. Jean-François Bergier sah ihre Aufgabe und
die Frage nach der Verantwortung wie folgt:
"Der Historiker ist kein Richter. Eine Historikerkommission ist kein Gericht.
Es kann also nicht darum gehen, Individuen, Gruppen oder ganze Länder für
ihre Handlungen vor, während und nach der Kriegszeit anzuklagen oder
freizusprechen. Die Verantwortung hingegen gilt es zu thematisieren."
UEK, Schlussbericht, S. 547)
"Sich der Vergangenheit zu stellen, ist eine Voraussetzung für die Zukunft,
welche die internationale Gemeinschaft gemeinsam interessieren muss."
UEK, Schlussbericht, S. 550)
Die Alliierten warnten die Schweiz schon während des Krieges davor, über das zum eigenen Überleben notwendige Mass hinaus mit Hitler zusammen zu arbeiten. Was notwendig war, darüber streiten sich die Gelehrten. Interessant sind allerdings folgende Aussagen zur Lage der Schweiz:
"Von Juni 1940 bis Herbst 1944 war das neutrale Land umgeben
von den Achsenmächten und Vichy-Frankreich, von denen es einerseits industrielle
Rohstoffe und Lebensmittel bezog, andererseits nach diesen Ländern exportierte und
so doppelt abhängig war. Als hochentwickeltes Industrieland hatte die Schweiz also
keine andere Wahl, als den wirtschaftlichen Austausch mit diesen Mächten fortzusetzen.
Nach 1943 wurden auch die Importe und Exporte in Richtung der alliierten Staaten
wieder vermehrt ausgebaut. Die sich hier stellende Frage lautet nicht, ob die
Schweiz überhaupt ihre Geschäftsbeziehungen und den Aussenhandel mit den
kriegführenden Mächten aufrechterhalten sollte oder konnte, sondern wie weit
diese Aktivitäten gingen, wo also die Grenze zwischen unvermeidbaren Konzessionen
und vorsätzlicher Kollaboration lag."
(UEK, Schlussbericht, S. 521)
"Im September 1942 konstatierte der sozialdemokratische Berner
Nationalrat Ernst Reinhard, man müsse sich an der Tatsache orientieren, dass
der Krieg für die Achse" [Deutschland-Italien] "verloren sei,
sich aber auch bewusst sein, «dass wir uns gegenüber Deutschland
in absoluter Ohnmacht befinden»."
(UEK, Schlussbericht, S. 93)
Diese Einschätzung von einem SP-Politiker, zitiert von der Bergier-Kommission
selbst, zeigt mit aller Deutlichkeit auf,
wie begrenzt der Handlungsspielraum der Schweiz auch nach der
Kriegswende war: Solange Hitler nicht definitiv besiegt war, musste
die Schweiz immer mit einem Angriff rechnen. Es gibt zudem genügend
Beispiele von militärischen Befehlen Hitlers, die seine Generäle
nicht nachvollziehen, sondern nur zähneknirschend befolgen konnten.
Die Zugeständnisse der Schweiz gegenüber den Forderungen des
unberechenbaren Hitlerregimes mussten also gewissermassen immer
einen "Sicherheitszuschlag" enthalten, sonst wären die
Unabhängigkeit der Schweiz (und damit auch die jüdischen BürgerInnen
und Flüchtlinge) gefährdet worden.
"Die schweizerische Ausfuhr nach Deutschland nahm im
Lauf des Jahres 1943 deutlich ab. Im gleichen Jahr schlugen die schweizerischen
Wortführer bei den Wirtschaftsverhandlungen mit dem «Reich»
einen schärferen Ton an. Seit April 1944 nahm die Schweizerische Nationalbank
keine weiteren deutschen Lieferungen von Goldmünzen mehr entgegen. Im
Oktober 1944 verbot die Regierung den Export von Waffen und Munition.
Im Januar 1945 beschränkte sie die Lieferung deutscher Kohle nach Italien.
Als sich die Niederlage des «Reichs» abzeichnete und
dessen Zahlungsfähigkeit immer fraglicher wurde, suchten schweizerische
Gläubiger in einigen höchst fragwürdigen Verhandlungen nach der letzten
Gelegenheit zur Eintreibung ausstehender Forderungen.
...
Dies, obwohl seit langem bekannt war, dass das Reichsbankgold Raubgut
darstellte und die Alliierten die Warnung ausgesprochen hatten, dass
derartige Transaktionen nach dem Krieg rückgängig zu machen seien,
und die schweizerischen Unterhändler der alliierten Delegation von
Laughlin Currie Anfang März 1945 zugesagt hatten, derartige Transaktionen
zu verbieten."
(UEK, Schlussbericht, S. 530)
Wie tief die Schweiz hier mit Hitlerdeutschland kollaborierte [mit dem Feind zusammenarbeitete] war wohl infolge der Pressezensur, die sich in der Schweiz eben genau auf den Aussenhandel konzentrierte (UEK, Schlussbericht, S. 80) den wenigsten Schweizern bewusst - ebensowenig, wie unvollständig die Rückgabe unrechtmässig entgegengenommener Vermögenswerte und so genannt nachrichtenloser Konten [deren - umgekommene - Besitzer sich nicht meldeten und deren Erben man die Suche unter Verweis auf das Bankgeheimnis möglichst erschwerte, statt sie zu unterstützen] nach dem Krieg ausfiel.
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